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Angaben zum Patienten
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Angaben zum Zahnarzt
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Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie
- Ihre Mitgliedschaft in der Krankenkasse
- die erfolgte Aufklärung über die Versorgungsart und den Herstellungsort/-land des Zahnersatzes
- Ihr Einverständnis mit der vorgeschlagenen Behandlung
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Zeile B („Befund“). Hier trägt die Praxis den Befund ein (zur Bedeutung der Kürzel siehe die gesonderte Aufstellung).
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Zeile B („Befund“). Hier trägt die Praxis den Befund ein (zur Bedeutung der Kürzel sehe die gesonderte Aufstellung)
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R (für „Regelversorgung“). Medizinisch angemessene Versorgung, Grundlage für den -> Festzuschuss der Krankenkasse.
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R (für „Regelversorgung“). Medizinisch angemessene Versorgung, Grundlage für den Festzuschuss der Krankenkasse.
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TP = TherapiePlanung. Von der Praxis mit Ihnen abgestimmte Therapie, falls diese von der Regelversorgung abweicht.
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TP = TherapiePlanung. Von der Praxis mit Ihnen abgestimmte Therapie, falls diese von der Regelversorgung abweicht.
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Befunde für Festzuschüsse werden vom Zahnarzt in dieser Tabelle eingetragen.
Für die unterschiedlichsten Befunde sind in einem kompliziertes Regelwerk Nummern zugeordnet, denen wiederum einem bestimmten Festzschussbetrag zugeordnet ist. Anhand der Befunde und ihrer Nummern prüft die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan und bestimmt die Höhe der Festzuschüsse.
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Befundnummer
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Zahnnummer. Jeder der 32 Zähne hat in einem standardisierten Zahnschema eine eindeutige Nummer.
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Von der Kasse genehmigter Festzuschuss für die Befundposition.
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Tabelle „Voraussichtliche Gesamtkosten“.
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Aufzählung der Leistungspositionen des Zahnarztes
gemäß BEMA („BEwertungsMAßstab für zahnärztliche Leistungen“ im Rahmen der (von den Kassen mitfinanzierten) Regelleistung.
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Summe der zahnärztlichen Leistungspositionen nach BEMA
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Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Achtung: Schätzbetrag, kann sich bei Komplikationen erhöhen!
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Kosten für den Zahnersatz.
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Tabelle „Rechnungsbeträge“.
Die tatsächlich angefallenen Kosten. Wird von der Praxis am Schluss der Behandlung ausgefüllt.
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Zahnarzthonorar für die Regelversorgung nach BEMA.
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Ggf. weitere Leistungen im Rahmen der Regelversorgung (z.B. Provisorien)
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Zahnarzthonorar nach GOZ. Von der Kasse nicht bezahlte Leistungen ausserhalb der Regelversorgung.
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Kosten des Labors für Zahnersatz. Für diese Position erhalten Sie eine eigene Aufstellung. Sie sollte dem Kostenangebot des Labors entsprechen und bietet Ihnen die beste Möglichkeit, am Zahnersatz zu sparen.
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Material- und Laborkosten,
die in der Praxis entstanden sind
(z.B. für Abformungen).
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Kosten für den Versand an das Labor.
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Festzuschuss der Kasse zu den Gesamtkosten.
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Ihr Kostenanteil für Behandlung und Zahnersatz.
Ergibt sich aus der Differenz von Gesamtkosten und Festzuschuss.
Wichtigste Position des >Heil- und Kostenplanes.
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Höhe Ihres Bonus. Um den Bonus zu erhalten, müssen Sie zweimal jährlich zu einem Kontrolltermin den Zahnarzt aufsuchen.
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Härtefälle erhalten einen Bonus von 100% und tragen bei Regelleistung keinen Versichertenanteil.
Für Härtefälle ist günstiger Zahnersatz besonders interessant, da sie die Einsparungen beim Zahnersatz nutzen können, um sich höherwertig versorgen zu lassen.
Glossar –
die wichtigsten Begriff kurz erklärt
Kürzel der Befundplanung
Kürzel der Behandlungsplanung