Festzuschuss 50% für Kassenpatienten
Wurden die Kosten für Zahnersatz früher vollständig von der Kasse getragen, änderte sich dies mit Einführung der sogenannten Festzuschüsse.
„Festzuschuss“ bedeutet, dass es für jeden Befund einen stets gleich hohen, „festen“ Zuschuss gibt, der genau die Hälfte einer einfachen, medizinisch ausreichenden Versorgung abdeckt (die sogenannte „Regelversorgung“).
Den verbleibenden Betrag muss der Patient als sogenannten „Eigenanteil“ selbst tragen.
Der Festzsuschuss bei Regelversorgung deckt ungefähr 50% der Kosten ab.
Quelle: synadoc.de
Das Bonusheft erhöht den Festzuschuss auf bis zu 65%
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt zahlen sich aus. Nach 5 Jahren werden 60%, nach 10 Jahren 65% der Kosten einer Regelversorgung erstattet.
Nicht vergessen: Den Zahnarztbesuch immer im Bonusheft abstempeln lassen!
Regelversorgung
Gleichartige /Andersartige Vers.
Regelversorgung, Gleichartige und Andersartige Versorgung
Wollen Sie statt der Regelversorgung eine höherwertigere Versorgung (bei Kronen etwa eine Vollverblendung statt einer Teilverblendung) bleibt der Festzuschuss in gleicher Höhe erhalten,es erhöht sich aber der Eigenanteil – je aufwändiger die gewählte Versorgung, um so mehr.
Die Einkommensgrenze für Härtefälle steigt mit der Zahl der im Haushalt
lebenden Personen – ein Vergleich lohnt!
HÄRTEFALLREGELUNG für Geringverdiener
Gesetzlich Versicherte mit geringen Einnahmen profitieren von der Härtefallregelung: Die Kassen verdoppeln den Festzuschuss, tragen also 100% der Kosten einer einfachen Regelversorgung. Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Härtefallpatienten zu behandeln.
Von der Härtefallregelung profitieren außerdem Bezieher
- von Sozialhilfe und Harz IV
- Kriegsopferfürsorge
- einer Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung
- Studenten mit geringem Zusatzeinkommen
- Empfänger von Bafög (neben Studenten auch Meisterschüler)
- Familienangehörige ohne eigene Beschäftigung
- Kinder und Jugendliche
Weitere wertvolle Informationen zur Härtefallregelung und zu kostenlosem Zahnersatz auf der Seite „Kosten beim Zahnarzt“
Gleitende Härtefallregelung – wenn Sie über der Einkommensgrenze liegen
Wer nur gering über der Einkommensgrenze liegt, kann eine Zulage von 50% zum Festzuschuss erhalten, also 75% der Kosten für die Zahnbehandlung.
Kombinationen mit Zulagen für den regelmäßigen Zahnarztbesuch sind möglich, sodass Sie einen Zuschuss von bis zu 90% auf die Kosten einer Regelversorgung erhalten können.Um den doppelten oder einen höheren Festzschuss zu erhalten, ist ein Antrag über die Zahnarztpraxcis zu stellen, die die entsprechen Formulare vorhält und Ihnen beim Ausfüllen hilft.
Ausführliche Informationen mit den entsprechenden Formularen, den für den Antrag benötigten Unterlagen sind auf http://www.kosten-beim-zahnarzt.de/ zusammengestellt.
ZAHNZUSATZVERSICHERUNGEN
Frühzeitig abgeschlossen, können sich Zahnzusatzversicherungen durchaus lohnen. Beachten Sie, dass fast alle Versicherungen erst nach mehreren Jahren greifen bzw. in den ersten zwei bis vier Jahren nichts oder sehr wenig zahlen und vielfach auch später nur bis zu einer Höchstgrenze.
Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen im direkten Preisvergleich und zugeschnitten
auf Ihren Bedarf, finden Sie online und in wenigen Minuten unter wwww.waizmanntabelle.de/vergleich
Eine ausführliche Einordnung der Zahnzusatzversicherungen wiederum auf der Seite http://www.kosten-beim-zahnarzt.de
Extratipp – wenn die Behandlung schon begonnen hat
ERGO Tarif Zahn-Ersatz „Sofort“(ZEZ)
Der Tarif ist bislang einzigartig, da Leistungen selbst dann erfolgen, wenn die Behandlung bereits begonnen wurde. Die Vorlage eines gültigen Heil- und Kostenplasnes ist sogar Voraussetzung!
VORTEILE:
fehlende Zähne sind mitversichert
auch zukünftiger Zahnersatz ist mitversichert
verdoppelt den Festzuschuss Ihrer Kasse ohne Gesundheitsfragen, Wartezeiten, Höchstsätze
Heil- und Kostenplan nicht älter als 6 Monate
nur für gesetzlich Versicherte
Mindestlaufzeit 24 Monate
Info unter: www.ergodirekt.de